Wie ihr diese Woche (15.-19.11.’21) bereits im Dojan vernehmen konntet gilt ab dem 22.11. eine 2G Pflicht für die Teilnahme an unserem Vereinstraining sowie unserer Hochschulsportkurse. Darüber hinaus wird erwartet das ihr auf dem USV Gelände eure entsprechenden Nachweisdokumente griffbereit habt, da zukünftig spontane Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei zu erwarten sind.

Wie versprochen sei hier die offizielle Stellungnahme des USV Jena nachgereicht (Stand 19.11.2021 13:01):

Seit Freitag gilt in Thüringen eine neue Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, die weitereichende Einschränkungen im Sport mit sich bringt. De folgenden Regelungen gelten aktuell:

Bereich Breitensport für Erwachsene: Es gilt die 2G Regel. Das bedeutet, nur Personen, die geimpft oder genesen sind dürfen am Sportbetrieb teilnehmen. Lediglich für Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft  werden können oder deswegen innerhalb der letzten drei Monate vor der Teilnahme an dem Angebot nicht geimpft werden konnten und ein negatives Testergebnis erbringen können (PCR Test nicht älter als 24h, Nukleinsäuretest nicht älter als 24h) gibt es eine Sonderregelung.

Kinder- und Jugendsport: Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bzw. asymptomatische Kinder, die noch nicht eingeschult sind haben keine Einschränkungen. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben gilt die 3G Regel. Sie können einen Nachweiß über die regelmäßige Teilnahme an der Schultestung oder negatives Testergebnis erbringen (PCR Test nicht älter als 24h, Nukleinsäuretest nicht älter als 24h).

Achtung: für Trainerinnen und Trainer im Kinder- und Jiugendsport gilt 3G+. Das bedeutet, dass Trainerinnen und Trainer entweder geimpft oder genesen sind oder einen negativen PCR Test vorweisen müssen.

Der USV Jena setzt die Maßnahmen selbstverständlich um und hofft, dass viele Mitglieder die Vorraussetzungen erfüllen können, weiterhin am Sportbetrieb teilzunehmen.

Bitte beachtet weiterhin die in den Sportstätten geltenden Regelungen wie die Maskenpflicht außerhalb der Sportbetreiche.

//Quelle https://www.usvjena.de/news/singleview/article/neue-regelungen-fuer-den-sport-im-usv-jena.html

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