keine Zugangsbeschränkungen und keine Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich für Sporttreibende


Sei dem 03.04. lockert Thüringen die Infektionsschutzmaßnahmen für den organisierten Sport und ermöglicht damit Sport im Normalbetrieb. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen für Sporttreibende im Vereinssport im Außen- und Innenbereich.

Die Maskenpflicht im Innenbereich entfällt. Wir empfehlen angesichts der sehr hohen Infektionszahlen, weiterhin in unseren Gebäuden (Gänge, Toiletten) eine PF-Maske oder FFP-Maske zu tragen.

Aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen sind jeweils unter folgendem Link einzusehen: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

//Quelle (04.04.22): https://www.usvjena.de/news/

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