Seit dem vergangenen Donnerstag (7.10.21) ist Jena in der Warnstufe 1 des Thüringer Frühwarnsystems. Diese Warnstufe hat einige Konsequenzen für den Sportbetrieb in den Abteilungen des USV Jena.

Für folgenden Gruppen gelten die Regelungen jeweils:

Warnstufe 1 (aktuell in Jena): Regelungen gelten für alle Sportgruppen (Training, Wettkampf etc.) im Innenbereich

Warnstufe 2: Regelungen gelten für alle Sportgruppen (Training, Wettkampf etc.) im Innenbereich sowie bei Kontaktsport im Außenbereich (Fußball, Rugby etc.)

Warnstufe 3: Regelungen gelten für alle Sportgruppen (Training, Wettkampf etc.) im Innen- sowie Außenbereich

Regelungen für den Sportbetrieb im USV Jena:

  1. Am Sportbetrieb der oben genannten Gruppen darf in der jeweiligen Warnstufe nur unter Einhaltung der 3G Regel teilgenommen werden (geimpfte und genesene Personen sowie Personen mit einem aktuellen negativen Test). Das gilt ebenso für Übungsleitende oder verantwortliche Personen der Sportgruppe.
  2. Die Pflicht zur Prüfung des Status obliegt den Übungsleiterinnen und Übungsleitern bzw. den verantwortlichen Personen der jeweiligen Sportgruppen.
  3. Die Erfassung des Status bei geimpften und genesen Personen muss jeweils nur einmal erfolgen.
  4. Ausgenommen von der Testpflicht sind asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder.
  5. Ausgenommen von der Testpflicht sind weiterhin asymptomatische Schülerinnen und Schüler, wenn sie den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts erbringen. Das gilt auch während der Schulferien.
  6. Der Verein stellt keine Selbsttests zur Verfügung, weder für Übungsleitende noch für Mitglieder. Es steht den Abteilungen frei, ein entsprechendes Angebot zu machen, insbesondere bei Wettkampfteilnahme am Wettkampftag.
  7. Die Kontaktnachverfolgung ist nach wie vor sicherzustellen. Übungsleitende oder verantwortliche Personen müssen die teilnehmenden Personen erfassen und auf Bedarf benennen können. Dafür kann die angehängte Liste verwendet werden. Die Daten sind vier Wochen aufzubewahren und dann zu vernichten oder zur Vernichtung in der Geschäftsstelle abzugeben.

Die aktuellen Hygieneregeln des USV Jena finden sich unter: https://www.usvjena.de/fileadmin/Dokumente/Dokumente_USV/Hygieneregeln_USV_Jena.pdf

Bei Wettkämpfen sind zusätzlich die Bestimmungen der jeweiligen Fachverbände zu beachten.

In dieser Woche werden die vereinseigenen Sportstätten mit entsprechenden Hinweisen und Aushängen versehen. Wir bitten darum, die beschriebenen Regelungen einzuhalten, um den Sportbetrieb reibungslos weiterlaufen zu lassen.

Bei Fragen könnt Ihr Euch jederzeit unter info(at)usvjena.de an die Geschäftsstelle wenden.

//Quelle (11.10.’21): https://www.usvjena.de/news/singleview/article/aktuelle-regelungen-zum-sportbetrieb-im-usv-jena.html

Kategorien: USV