Seit dem 26.11.2021 gilt für Thüringen eine neue Corona Verordnung. Folgende Einschränkungen gelten für den Hochschulsport:

Sport im Außenbereich – 2G gilt 

Für den Sport im Außenbereich besteht aktuell 2G. Das bedeutet, nur Personen, die den Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder den Nachweis über eine Genesung vorlegen können haben Zugang zum Sportbetrieb. 

Sport im Innenbereich – 2G+ gilt 

Für den Sport im Innenbereich besteht aktuell 2G+. Das bedeutet, nur Personen, die den Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder den Nachweis über eine Genesung sowie einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen können haben Zugang zum Sportbetrieb. Ein PCR Test gilt hier 48h, ein Schnelltest gilt 24h. 

Folgende Tests werden akzeptiert: Test aus einem offiziellen Testzentrum, Arzt etc.; Selbsttest aus der Universität Jena/EAH Jena; Testbescheinigung des Arbeitgebers; Schnelltest vor Ort im USV Testzentrum (Öffnungszeiten montags bis freitags von 15 – 20 Uhr im USZ)

//Quelle: https://www.hochschulsport.uni-jena.de/

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